Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

Wir sind uns bewusst, dass das Ergebnis unserer Dienstleistung das Fundament für weitreichende finanzielle, steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen bildet. Daher bestimmen die Werte – Kompetenz, Zuverlässigkeit und Qualität- unser tägliches Handeln!

Wann wird eine Immobilienbewertung gebraucht?

Ziel einer Immobilienbewertung ist es, durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse einen Marktwert für ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung zu ermitteln. 

Daher ist die Erstellung eines Immobiliengutachtens immer dann sinnvoll, wenn Sie eine rein objektive Herangehensweise eines Experten für die Wertermittlung einer Immobilie haben möchten, welche frei von unrealistischen oder subjektiven Preisvorstellungen ist.

Es gibt allerdings auch viele Bewertungsanlässe, die ein  Verkehrswertgutachten  zwingend notwendig machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Wertermittlung zur Vorlage bei einer Behörde, einem Amt oder einem Gericht verwendet wird und damit den Anforderungen an den § 194 BauGB gerecht werden soll.

Für das Finanzamt

Die Finanzämter legen im Erbfall den Wert Ihrer Immobilie auf Grundlage vereinfachter Berechnungsformeln fest. Dabei dient der ermittelte Gebäudewert dem Finanzamt als Grundlage für die Bemessung der Erbschaftssteuer. Eine sonst, bei einem Gutachten zwingend erforderliche Objektbesichtigung, findet durch die Finanzbehörden nicht statt.

Gerade aus diesem Grund werden objektspezifische Merkmale der Immobilie, unter anderem abweichende Bodenwerte, Baumängel oder wertmindernde Rechte und Belastungen nicht in dem durch das Finanzamt ermittelten Wert berücksichtigt. Der vom Finanzamt ermittelte Wert übersteigt somit unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie.

Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie gegen den vom Finanzamt zu hoch angesetzten Wert vorgehen und damit Ihre Steuerlast mindern.

Bei einer Erbschaft

Gerade wenn Sie als Erbengemeinschaft eine Immobilie ergeben, oder Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, soll der Nachlass oft aufgeteilt werden.

Ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten bringt Klarheit über die Höhe des zu verteilenden Immobilienvermögens und schafft dabei die Grundlage für eine faire und einvernehmliche Vermögensaufteilung.

Bei einer Schenkung

Gerade in Ballungsgebieten aber auch in Kleinstädten und ländlichen Regionen sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren oft stark gestiegen. Im Erbfall bringen die hohen Verkehrswerte die Begünstigten oft in die ungünstige Situation, für die vererbte Immobilie liquide Mittel zur Zahlung der Erbschaftssteuer aufbringen zu müssen. Es lohnt sich somit, eine vorweggenommene Schenkung der Immobilie zur Reduzierung oder Vermeidung der Erbschaftssteuer durchzuführen.

Ein Verkehrswertgutachten hilft Ihnen dabei, den Überblick über Ihr Immobilienvermögen zu behalten und die Steuerlast für Ihre Nachkommen zu senken.

Bei einer Scheidung

Löst sich eine Ehegemeinschaft auf, so steht die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Raum. Gerade wenn sich eine Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet, ist die Höhe des Marktwerts der Immobilie oft unklar.

Denn Immobilienwerte können im Laufe der Zeit stark steigen oder fallen. Ein von uns erstelltes Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten schafft die Grundlage für den Zugewinnausgleich und eine faire Vermögensaufteilung.

Für den Kauf und Verkauf

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und haben sich auch schon einmal gefragt „Wie viel ist mein Haus wert?“. Dann kann Ihnen ein unabhängiges Wertgutachten für Ihre Immobilie Aufklärung bringen. Sofern Sie eine Immobilie kaufen möchten, kann Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter Aufschluss darüber geben, ob das gewünschte Objekt auch tatsächlich seinen Preis wert ist.

Zur Bilanzierung von Immobilien

Das betriebseigene Immobilienvermögen wird bei Unternehmen zunehmend nicht mehr nur als „inaktive“ Bilanzposition gesehen, sondern ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie.

Ganz egal ob für die Zugangs- oder Folgebewertung von Betriebs- oder Geschäftsimmobilien in der Unternehmensbilanz, bei der Bilanzierung eines Unternehmens werden Immobilien im Anlage- oder Umlaufvermögen berücksichtigt. Nicht nur für zukünftige Investoren und Anteilseigner am Unternehmen, sondern auch aus steuerlichen Gründen ist die Höhe der Immobilienwerte daher besonders interessant.

Ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten liefert Ihnen dabei die Grundlage für die richtige Bewertung Ihrer Immobilien im Anlage- und Umlaufvermögen und schafft die Voraussetzung für eine langfristige Abschreibung des Immobilienvermögens.

Kreditvergabe für die Bank

Immer dann, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, erwarten Banken, Versicherungen oder Finanzvermittler zur Absicherung Ihrer Kredite werthaltige Sicherheiten. Gerade wenn als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen dann eine Immobilie herangezogen werden soll, ist entscheidend welcher Wert mit einer Immobilie langfristig erzielt werden kann.

Denn diese Frage ist immer dann für die Bank interessant, wenn der aufgenommene Kredit oder das aufgenommene Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Mit einer professionellen Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter wird der Beleihungswert Ihrer Immobilie ermittelt und für Ihre finanzierende Bank in einem Beleihungswertgutachten dargestellt.

Zwangsversteigerung von Immobilien

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und gezwungen ist Insolvenz anzumelden, kommt es zu einer Zwangsversteigerung seiner Immobilie. Um für die Zwangsversteigerung den Verkehrswert einer Immobilie festzulegen, benötigt das zuständige Amtsgericht ein unabhängiges Verkehrswertgutachten. Unsere zertifizierten Immobiliengutachter erstellen für das betroffene Objekt ein Verkehrswertgutachten und ermitteln damit einen objektiven und fairen Immobilienwert.

Plausibilisierung von bestehenden Gutachten

Ihnen liegt bereits ein Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten vor, aber sie zweifeln an der Richtigkeit der im Immobiliengutachten enthaltenen Daten und Auffassungen? 

Dann ist es ratsam das Immobiliengutachten einem unabhängigen Immobiliengutachter zur Überprüfung vorzulegen. 

Bei der Plausibilisierung eines Gutachtens überprüfen wir, ob der Inhalt eines Gutachtens nachvollziehbar und richtig ist und nehmen hierzu Stellung.

Ablauf einer Wertermittlung

Beratung & Angebot

Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen zusammen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses ab und beraten Sie welches Gutachten für Ihr persönliches Anliegen am Besten geeignet ist. 

Wir erteilen Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten einer Immobilienbewertung und zeigen Ihnen den exakten Ablauf des Bewertungsprozesses auf, damit für Sie keine Fragen mehr offen bleiben.

Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot sowie eine Checkliste, damit Sie sehen, welche Unterlagen wir für Ihren Bewertungsauftrag benötigen.

Objektbesichtigung

Zeitnah vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Neben der Besichtigung der Immobilie wird der Immobiliengutachter auch die bewertungsrelevanten Unterlagen in Augenschein nehmen. 

Unsere Immobiliengutachter fertigen Fotos der Unterlagen an. So müssen Sie keine Originaldokumente aus der Hand geben. Fehlende Unterlagen können wir mit einer Eigentümervollmacht bereits vor dem Ortstermin beantragen. So verlieren wir keine Zeit bei der Dokumentenbeschaffung.

Wertgutachten erstellen

Im Anschluss an den Ortstermin wird das Wertgutachten erstellt. 

Je nach Auftragsumfang werden für die Gutachtenerstellung drei bis vier Wochen benötigt. 

Das Immobiliengutachten erhalten Sie per Post und digital per E-Mail. 

Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.

Benötigte Unterlagen für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten

Allgemeine Unterlagen

  • aktueller Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (kann auch von uns recherchiert werden)
  • Wohnflächenberechnung und andere Flächenberechnungen (Bruttogrundfläche, etc.)
  • Baubeschreibung (wenn vorhanden)
  • Baupläne, Grundrisspläne, Ansichten, etc. (falls diese fehlen erstellen wir die Pläne)
  • aktueller Lageplan (Katasterauszug)
  • aktueller Grundbuchauszug (kann beim Grundbuchamt angefragt werden)

vermietete Objekte

  • Mietverträge
  • Miteinahmen  aufgelistet
  • Abrechnungen Bewirtschaftungskosten uws.

bei Bedarf

  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Bewirtschaftungskosten
  • Unterlagen zu Beschränkung und Belastungen
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Nießbaurecht
  • Angabe und Belege für die bisherige Sanierungen
  • Erschließungskostenbeitragsbescheide
  • Energieausweis
  • Bodengutachten
  • Baukostenaufstellung
  • Kostennachweise für besondere Bauteile
  • alte Wertgutachten

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