Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem SV Büro Balzer (im Folgenden „Sachverständiger“) und dem Auftraggeber geschlossen werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Sachverständige verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichneten Gutachten, Bewertungen oder Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erbringen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sachverständigen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder unvollständige Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber.
§ 4 Vergütung
- Die Vergütung erfolgt gemäß schriftlich vereinbartem Honorar.
- Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die üblichen Vergütungssätze des Sachverständigenbüros.
- Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen sind binnen 10 Tagen zubegleichen.
- Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
§ 5 Leistungszeit und Verzug
- Die vereinbarten Fristen und Termine zur Leistungserbringung sind verbindlich, soweit dies schriftlich festgelegt wurde.
- Der Sachverständige haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht werden.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Der Sachverständige gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme der Leistung.
§ 7 Vertraulichkeit
- Der Sachverständige verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 8 Kündigung
- Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
- Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigenbüros, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Dezember 2024
