Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem SV Büro Balzer (im Folgenden „Sachverständiger“) und dem Auftraggeber geschlossen werden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Sachverständige verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichneten Gutachten, Bewertungen oder Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erbringen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sachverständigen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder unvollständige Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 4 Vergütung

  1. Die Vergütung erfolgt gemäß schriftlich vereinbartem Honorar.
  2. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die üblichen Vergütungssätze des Sachverständigenbüros.
  3. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

§ 5 Leistungszeit und Verzug

  1. Die vereinbarten Fristen und Termine zur Leistungserbringung sind verbindlich, soweit dies schriftlich festgelegt wurde.
  2. Der Sachverständige haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht werden.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Sachverständige gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  2. Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme der Leistung.

§ 7 Vertraulichkeit

  1. Der Sachverständige verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 8 Kündigung

  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  2. Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigenbüros, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Dezember 2024

www.klausbalzer.net

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