Wir begutachten und bewerten Bauschäden, sichern und dokumentieren Beweise, erarbeiten Sanierungsvorschläge, kalkulieren diese und beraten Bauherren bei Schäden rund um ihr Immobilie.
Schwerpunkte sind dabei Bauschäden an Gebäuden, Schimmel- und Feuchteschäden, schadhafte Bauwerksabdichtungen (z.B. feuchte Keller), Altbausanierungen, Fassadensanierungen und WDVS + Putze, Fenster, Beton und Mauerwerk usw.
Den Schwerpunkt als Sachverständiger hat Klaus Balzer nach der erfolgreich abgelegten Prüfung bei der Dekra aufgenommen. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Gerichte, Versicherungsbüros wie auch Geschäftskunden. Klaus Balzer besitzt über 20 Jahre Berufserfahrung im Baugewerbe. Dort hat er sich sowohl im handwerklichen, wie auch akademisch (Studium hochbautechnik) weitergebildet. Somit besitzt er die Kenntnisse über die Bauzeiten, ‑Abläufe, Materialien, Anfertigungen, Richtlinien und Baustellenorganisation.
Mit der Zertifiziertung zum Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 für Bau-, Versicherungs- sowie Feuchte- und Schimmelpilzschäden können Sie sich die Erfahrung und das Wissen zu nutze machen. Nach den Vorgaben der ISO 17024 muss das Fachwissen, kontinuierlich durch Fortbildungen erweitert und aktualisiert werden. Daneben sind regelmäßig die geschriebene Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle einzureichen. Klaus Balzer unterliegt einer dauerhaften und laufenden Überwachung. Außerdem ist in regelmäßigen Abständen eine Re-Zertifizierung vorgeschrieben. Sie können deshalb davon ausgehen, dass Klaus Balzer aufgrund der Qualifikation nach DIN EN ISO IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ein fundiertes und aktuelles Fachwissen mit entsprechenden praktischen Erfahrungen verfügt.
Was ist ein zertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024?
Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der internationalen Norm ISO 17024 ist eine der besten Kriterien, um die Kompetenz als Sachverständiger Ihnen nachzuweisen. Über die ISO 17024 ist es möglich, die Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit vergleichbar zu machen und damit auch anzuerkennen. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung, geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Die Entscheidung des Landgerichts Heching 1OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt. Für die nach DIN ISO 17024 zertifitzierte Sachverständige bedeutet dieses Urteil, dass sie bezgl. der Anerkennung ihrer Qualifikation einem ö.b.u.v. Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen sind.
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