Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf die eigenen Leistungen sowie die Leistungen der eigenen Mitarbeiter, die mit der Unterschrift des Sachverständigen Gutachten und Beratungsleistungen erbringen. Für die Kooperationspartner und Vereinsmitglieder wird keine Haftung, auch nicht gegenüber Dritten übernommen.

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und endet maximal 5 Jahre nach Leistungserbringung.

Eventuelle Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Deckungssummen der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG, Hannover, Vertragsnr. V-086-548-904-4 in Höhe von: 
3.000.000 € für Personenschäden 
500.00 € für Sach- und Vermögensschäden pauschal

Bauteilsöffnungen

Bauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich von dem Auftraggeber zu erbringen bzw. an Dritte zu beauftragen. Sollte der Sachverständige trotzdem tätig werden, so werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen.

Bei Zusammenarbeiten mit anderen Sachverständigen, haftet nur der Sachverständige für den von ihm bearbeiteten Bereich. Weitergehende Haftung auch gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

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