Gemäß der HOAI sollte der Gesundheitsschutzkoordinator (oder kurz SiGeKo) schon früh ins Projekt eingebunden werden um alle relevanten Themen mit in die Ausschreibung und Vergabe zu bringen. Je nach Umfang der Baustelle hat der Bauherr spätestens 14 Tage vor Baubeginn diese bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde durch eine Vorankündigung anzumelden.
Eine Baustellenordnung ist die Hausordnung einer Baustelle und dient zusammen mit den anderen Dokumenten, die der Koordination obliegen, der Einweisung der Unternehmen und führt zu mehr Rechtssicherheit bei Ihrem Projekt. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (oder kurz SiGePlan) werden alle übergreifenden Gefährdungen und die wesentlichen gewerktypischen Gefährdungen in einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang gebracht.
Schon bei der Planung eines Bauwerks sollen auch spätere Arbeiten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden. Wir suchen gemeinsam mit unseren Projektpartnern nach Lösungen für potenziell später auftretende Probleme und stellen diese in der Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Zu den Aufgaben eines SiGeKos gehört es, Gefährdungen, die durch das Zusammenarbeiten verschiedener Unternehmen entstehen, frühzeitig zu erkennen und hierzu geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit auf einer Baustelle verantwortlich. Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden, wie schwierigen Witterungsverhältnissen oder Arbeiten in der Höhe. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Ab wann ist Auftraggeber verpflichtet einen SiGeKo, SiGe-Plan oder die Vorankündigung zu stellen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Können oder wollen Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kümmern wir uns gerne für Sie darum. Unsere ausgebildeten und erfahrenen SiGeKos kommen bei Bedarf auf Ihre Baustelle, damit Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß BauStellV zu 100 % nachkommen. Benötigen Sie einen SiGeKo zur Realisierung Ihres Bauprojekts? Dann nehmen Sie am besten gleich mit uns Kontakt auf!
Die Baustellensicherheit ist ein zentrales Anliegen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Baustellen. Eine effektive SiGeKo gewährleistet, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, um Unfälle und gesundheitliche Risiken für die Arbeiter zu minimieren. Dabei spielt die frühzeitige Planung der Sicherheitsmaßnahmen eine entscheidende Rolle, ebenso wie die regelmäßige Schulung des Personals und die umfassende Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Aktivitäten. Durch die kontinuierliche Überwachung der Baustelle können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle beteiligten Gewerke zu schaffen.
Ohne Gründliche Analyse kann keine Baustelle, welche sich im derzeitigen Ruin befindet gesäubert werden.
Wir erstellen die Notwendigen Arbeitsanweisungen.
Wir tragen Sorge dafür, dass Mensch und Umwelt nicht geschädigt werden!
Die gesetzlichen Grundlagen, wie die DIN 4426, ASR2.1 oder die DGUV Information 201-056 machen es erforderlich, die Sicherheitseinrichtungen auf den Dächern neu zu beurteilen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) führt vom Dach eine Bestandsaufnahme durch und erstellt ein Konzept für die nötige Sicherheitseinrichtung auf dem Dach. Mögliche Gefährdungen auf Dächern wie beispielsweise Absturzgefahren vom Dachrand oder aus Dachöffnungen werden aufgenommen und in Plänen sowie einer entsprechenden Stellungnahme dargestellt. Zur Lösung der festgestellten Probleme und Umsetzung der darauffolgenden Schutzmaßnahmen beraten wir Sie gerne.
Um die Sicherheit und Gesundheit der auf Ihrer Baustelle Beschäftigten zu gewährleisten, ist eine optimale Grundlage für Bauabläufe durch die Baustelleneinrichtung relevant.
Baustellen sind so einzurichten, dass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können und keine Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. Um dies zu erreichen, ist die Planung der Baustelleneinrichtung ein wichtiges Instrument.
Ein Baustelleneinrichtungsplan stellt einen wesentlichen Teil der Arbeitsvorbereitung dar. Gemeinsam mit Ihnen planen wir die Baustelleneinrichtung Ihres Projektes und legen die Standorte aller relevanten Elemente fest.
Der SiGe-Plan, oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, ist ein zentrales Element im Rahmen der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination) auf Baustellen. Er dient dazu, potenzielle Gefahren während der Bauarbeiten zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu definieren, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Der SiGe-Plan muss vor Beginn der Bauarbeiten erstellt und regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen Stand der Sicherheitsvorkehrungen zu reflektieren. Durch eine klare Dokumentation und strukturierte Vorgehensweise im SiGe-Plan wird nicht nur das Risiko von Arbeitsunfällen minimiert, sondern auch die Kommunikation zwischen allen Beteiligten verbessert.
Auf Baustellen kommen komplexe Arbeitsschutzanforderungen verschiedener Tätigkeitsfelder zusammen. Unsere SiGeKos koordinieren die Arbeit verschiedener Unternehmen auf einer Baustelle.
Oft gibt es kein standardisiert anwendbares Arbeitsverfahren, das allen Ansprüchen genügt. Hier entwickeln wir ein auf Ihr Unternehmen und Ihre technische Ausstattung passendes Arbeitskonzept zur Realisierung des Bauvorhabens.
Um geeignete Schutzmaßnahmen effektiv planen und entwickeln zu können, ist die Erstellung eines SiGe-Plans erforderlich. In der Praxis kommt es häufig zu Planänderungen und geplante Vorhaben laufen oft gänzlich anders als sie ursprünglich mal angedacht waren. Um dem entgegenzuwirken, legen wir besonders hohen Wert auf den ständigen Austausch mit den aufsichtführenden Ansprechpartnern vor Ort.
Dies ermöglicht es uns Probleme schnell zu erkennen und frühzeitig Lösungen herbeizuführen. Wir führen regelmäßige Sicherheitsbegehungen auf der Baustelle durch und neben dem zuvor genannten Austausch mit den Vorarbeitern kontrollieren wir stichprobenhaft, ob bestehende Gesetze und Vorschriften auf der Baustelle richtig angewendet werden. Vorgefundene Mängel werden mit den betroffenen Personen direkt besprochen und es wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Bei Gefahrenzuständen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem schweren Unfall führen (sog. Gefahr im Verzug) schreiten wir ein und erteilen klare Anweisungen zur Minimierung der Gefährdung.
Die auf der Baustelle vorgefundenen Mängel werden bei uns durch den Sicherheitskoordinator an die technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet, die in unserer Firmenzentrale das Backoffice bilden. Hier wird das Protokoll in einer tabellarischen Form mit Mängeln und dazugehörigen Fotos erstellt. Anschließend wird es an einen festgelegten Verteiler geschickt. So ist es uns möglich sicher zu stellen, dass jedes Protokoll spätestens am dritten Werktag seinen Empfänger erreicht. Über 85% unserer Protokolle sind bereits am nächsten Werktag versendet! Änderungen in der Planung, Störungen im Bauablauf führen häufig dazu, dass Ablaufpläne geändert und Planungen angepasst werden. Dies hat in der Regel auch Auswirkungen auf den Sige-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten, welche schon in der Planungsphase erstellt wurden. Daher prüfen wir regelmäßig den Planstand sowie die Ablaufpläne und passen die SiGe-Dokumente falls notwendig an.
Grundsätzlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Die Sicherheit auf den Baustellen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Erkrankungen ist ein wichtiges Thema. Die sogenannte Baustellenverordnung trat am 10. Juni 1998 in Kraft, sie ist in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt und macht Arbeitgeber für die Baustellensicherheit verantwortlich und verpflichtet sie die Mitarbeiter zu unterweisen.
Das hat einen berechtigten Grund: Wenn mehrere Baufirmen auf einer Baustelle tätig sind, so ist jedes einzelne Unternehmen für die Sicherheit des eigenen Betriebs zuständig!
Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Unter bestimmten Umständen muss zudem eine Vorankündigung übermittelt werden. Das ist immer dann notwendig, wenn die voraussichtliche Dauer des Bauprojekts 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. Diese kann vom SiGeKo bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Das ist spätestens zwei Wochen vor Baubeginn zu erledigen. Im Anschluss ist das Dokument öffentlich sichtbar an der Baustelle anzubringen.
Sollten Sie als Bauherr nicht dafür qualifiziert sein oder diese Aufgabe schlichtweg nicht übernehmen wollen, stellen wir Ihnen gerne einen geschulten Koordinator zur Verfügung.
Der bessere Schutz durch den SiGeKo
Im Regelfall bestellen Sie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kurz (SiGeKo). Er ist für die Sicherheit aller Anwesenden auf der Baustelle verantwortlich und koordiniert die Arbeiten der beteiligten Firmen im Auftrag des Bauherren. Wenn nur ein Unternehmen auf einer Baustelle tätig ist, dann ist ein SiGeko nicht erforderlich, die Aufgabe übernimmt der Bauherr/in. Im Fall mehrerer beschäftigter Firmen kann, sofern der Bauherr/in über die notwendige Ausbildung verfügt, als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auftreten. Falls nicht, so ist ein SiGeKo bei einem externen Büro zu bestellen.
Sollte bei Ihnen die Notwendigkeit bestehen, so stellen wir Ihnen gerne einen Koordinator zur Verfügung!
Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden. Die Beschäftigten sind oft schwierigen Witterungsverhältnissen, Arbeiten in der Höhe und in der Tiefe oder den Problemen eines nichtstationären Arbeitsplatzes ausgesetzt. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind, damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Dafür ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zuständig. Können oder wollen Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kümmern wir uns gerne für Sie darum. Unsere ausgebildeten und erfahrenen SiGeKo´s kommen gerne auf Ihre Baustelle, damit Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß BauStellV nachkommen.
Die Aufgaben des SiGeKo
Aufgabe des bestellten Koordinators ist es nun, Bauherrn, Planer, Architekten und ausführende Betriebe bei der Einbindung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Bauphasen zu beraten und auch zu unterstützen. Der SiGeKo sollte jederzeit das Vorhaben, den Ablauf und alle darauf folgenden Arbeiten sicher gestalten. Unsere SiGeKos stehen Ihnen während des gesamten Bauprozesses als erfahrene Koordinatoren zur Seite. Das umfasst sowohl die Planungsphase (Lst. 1) als auch die Ausführungsphase (Lst. 2). Wir erkennen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken frühzeitig und gewährleisten so unfallfreies Arbeiten auf der Baustelle. Falls das nicht der Fall ist, ist es die die Pflicht des Koordinators, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Umgekehrt haben sich alle Mitarbeiter der Baustelle an die Vorgaben zu halten und unter keinen Umständen dagegen zu verstoßen. Alle zu beachtenden Vorschriften zur inhaltlichen Erfüllung der Baustellenverordnung finden sich in einem technischen Regelwerk wieder. Die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ beinhalten sowohl die notwendigen Qualifikation sowie auch die ihm übertragenen Aufgaben und Inhalte der schriftlichen Unterlagen.
während der Planungsphase Lst. 1
Der SiGeKo übernimmt in der Planungsphase des Bauvorhabens wichtige Aufgaben. So ist er dafür zuständig, mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln. Dabei behält er sich an die in §4 Arbeitsschutzgesetz formulierten allgemeinen Grundsätze. Desweiteren ist er an der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligt und fungiert als wichtiger Berater, wenn es darum geht, Termine wie Bauausführungszeiten zu entwickeln. Falls Sie einen SiGeKo für Ihr Bauvorhaben bestellen wollen, empfehlen wir Ihnen, dies rechtzeitig zu tun. So gewährleisten Sie bereits zu Beginn der Planungsphase gewissenhaftes und sicheres Arbeiten, da alle auf der Baustelle Anwesenden sich an die Regeln des SiGe-Plans halten müssen.
während der Ausführungsphase Lst. 2
Aber auch in der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens bleibt der Sicherheitskoordinator nicht tatenlos. Der SiGe-Plan ist mit Beginn der Bauarbeiten nicht abgeschlossen, sondern wird fortwährend überarbeitet und an sich verändernde Bedingungen angepasst. Auch im weiteren Verlauf hat der SiGeKo dafür Sorge zu tragen, dass die im SiGe-Plan verankerten Vorgaben eingehalten werden. Weiterhin ist der SiGeKo für die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für die Koordination der Zusammenarbeit aller am Bauprojekt beteiligten Unternehmen zuständig. Hält er in diesem Zusammenhang eine Sicherheitsunterweisung oder Begehung der einzelnen Gewerke für sinnvoll, muss er sich um Organisation und Durchführung kümmern.
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